Dreiländertagung 2026

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Webseite wird von der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), Stubenring 6, 1010 Wien, betrieben. Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.dreilaendertagung.net.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nicht mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:
Struktuerelemente: Die semantische Gliederung durch Überschriften ist nicht durchgängig vorhanden, wodurch die Orientierung für Screenreader-Nutzer:innen eingeschränkt sein kann. Zudem erschweren ungegliederter Listen in Teilen die strukturierte Erfassung der Inhalte durch assistive Technologien.
Farbkontraste: Einige Texte weisen unzureichende Kontraste zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für sehbehinderte Nutzer:innen erschwert.
Fehlende Alternativtexte: Einigen dekorative oder informativen Bilder fehlen alt-Attribute, wodurch Screenreader-Nutzer:innen Informationen entgehen könnten.
Formularbeschriftungen: Falls Formulare vorhanden sind, könnten Beschriftungen (<label>) fehlen oder nicht korrekt mit den Eingabefeldern verknüpft sein.
ARIA-Rollen: Bestimmte interaktive Elemente könnten ohne entsprechende ARIA-Rollen implementiert sein, was die Bedienung für assistive Technologien erschwert.
Links: Einige Links sind nicht ausreichend beschrieben oder ohne sichtbaren Linktext oder Alternativbeschreibung eingebunden, wodurch was die Orientierung für Nutzer:innen mit Screenreader erheblich erschwert.

b) Unverhältnismäßige Belastung:
Einzelne Barrierefreiheitsmängel, insbesondere die nachträgliche Ergänzung von Alternativtexten bei älteren, bereits veröffentlichten Bildern, können derzeit nur schrittweise behoben werden. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen stellt eine sofortige vollständige Nachbearbeitung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen dar. Eine kontinuierliche Verbesserung ist jedoch vorgesehen.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Einige Inhalte auf der Website, wie etwa eingebettete interaktive Inhalte Dritter, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Barrierefreiheitsbestimmungen, da diese Elemente von externen Anbietern bereitgestellt werden. Für diese Inhalte sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich, Barrierefreiheitsanforderungen umzusetzen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.05.2025 erstellt.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit entspricht den Anforderungen, die festgelegt sind im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz zur Umsetzung der Anforderungen der EU Richtlinie 2016/2102 erfolgte in Form automatisierter Auswertungen mittels https://accessibe.com und https://wave.webaim.org

4. Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an fgoe@goeg.at mit dem Betreff “Meldung einer Barriere in der Website fgoe.org”. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.

Kontakt:
Fonds Gesundes Österreich (FGÖ)
ein Geschäftsbereich der Gesundheit Österreich GmbH
Aspernbrückengasse 2
1020 Wien
Tel.: +43-(0)1-895 04 00
Mail: fgoe@goeg.at

5. Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren.